Kurzgutachten
Kurzgutachten sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden bis max. 750,- € zu beziffern haben. Bei dieser Schadenhöhe spricht man von einem „Bagatellschaden“.
Der Vorteil für Sie als Geschädigter liegt bei der Beweissicherung, da ich Lichtbilder zum Schaden anfertige. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt als Beweismittel genutzt werden. Für Schadensummen über 750,-€ ergibt sich somit eine Notwendigkeit für ein Schadengutachten.