1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung von Gutachten des Auftragnehmers Kfz-Sachverständigenbüro Strauß (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen zu Lasten des AG.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage eines Vergleichswerts und setzt sich aus einem Grundhonorar in Abhängigkeit von der Fahrzeugart und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN für Pkw ist auszugsweise als Anlage diesen AGB beigefügt und kann auf der Internetseite eingesehen werden. Vergleichswert sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung und bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert brutto. Bei Nicht-Pkw. Exotenfahrzeugen, Oldtimer etc. wird ein Aufschlag von mind. 10 % auf das Grundhonorar berechnet. Bei Gutachten ohne spezifizierte Kalkulation werden 75 % des Grundhonorars berechnet.
Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von 125,- € pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.
Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Zeitaufwand zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
7. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß der Honorartabelle oder der geltenden Stundensätze (siehe Abschnitt 5).
8. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten werden pauschal mit 100,00 € netto (119,00 € brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.
9. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.
10. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
11. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Falko Strauß in 04821 Brandis OT Waldsteinberg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden
Schadenhöhe |
Grundhonorar inkl. Kalkulation |
500,00 € |
245,00 € |
750,00 € |
270,00 € |
1.000,00 € |
310,00 € |
1.250,00 € |
344,00 € |
1.500,00 € |
375,00 € |
1.750,00 € |
402,00 € |
2.000,00 € |
426,00 € |
2.250,00 € |
447,00 € |
2.500,00 € |
470,00 € |
2.750,00 € |
491,00 € |
3.000,00 € |
511,00 € |
3.250,00 € |
531,00 € |
3.500,00 € |
550,00 € |
3.750,00 € |
570,00 € |
4.000,00 € |
589,00 € |
4.250,00 € |
607,00 € |
4.500,00 € |
625,00 € |
4.750,00 € |
641,00 € |
5.000,00 € |
657,00 € |
5.250,00 € |
673,00 € |
5.500,00 € |
689,00 € |
5.750,00 € |
705,00 € |
6.000,00 € |
723,00 € |
6.500,00 € |
747,00 € |
7.000,00 € |
775,00 € |
7.500,00 € |
796,00 € |
8.000,00 € |
823,00 € |
8.500,00 € |
850,00 € |
9.000,00 € |
876,00 € |
9.500,00 € |
904,00 € |
10.000,00 € |
933,00 € |
10.500,00 € |
961,00 € |
11.000,00 € |
986,00 € |
11.500,00 € |
1.013,00 € |
12.000,00 € |
1.041,00 € |
12.500,00 € |
1.069,00 € |
13.000,00 € |
1.096,00 € |
13.500,00 € |
1.122,00 € |
14.000,00 € |
1.146,00 € |
14.500,00 € |
1.174,00 € |
15.000,00 € |
1.205,00 € |
16.000,00 € |
1.252,00 € |
17.000,00 € |
1.297,00 € |
18.000,00 € |
1.341,00 € |
19.000,00 € |
1.392,00 € |
20.000,00 € |
1.440,00 € |
21.000,00 € |
1.493,00 € |
22.000,00 € |
1.541,00 € |
23.000,00 € |
1.590,00 € |
24.000,00 € |
1.635,00 € |
25.000,00 € |
1.686,00 € |
26.000,00 € |
1.746,00 € |
27.000,00 € |
1.791,00 € |
28.000,00 € |
1.844,00 € |
29.000,00 € |
1.892,00 € |
30.000,00 € |
1.967,00 € |
35.000,00 € |
2.150,00 € |
40.000,00 € |
2.300,00 € |
45.000,00 € |
2.550,00 € |
50.000,00 € |
2.800,00 € |
Auszug der Nebenkosten
Fahrtkosten |
0,70 € |
pro km |
1. Fotosatz |
2,00 € |
pro Bild |
2. Fotosatz |
0,50 € |
pro Bild |
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) |
16,50 € |
pauschal |
Schreibkosten original |
1,80 € |
pro Seite |
Schreibkosten Kopie (entfällt bei Online-Versand) |
0,50 € |
pro Seite |
Onlinekosten (Marktanalyse, Restwerte nicht Restwertbörse etc.) |
20,00 € |
pauschal |
Bei Beauftragung Restwert über Restwertbörsen |
25,00 € |
pro Fahrzeug |
Fremdleistungen |
je nach Aufwand |
je nach Aufwand |
Weitere Leistungen,
- Kurzgutachten (Kostenvoranschläge) für Bagatellschäden unter 750,00 € Schadenhöhe
- Technische Gutachten und Sondergutachten
- Fahrzeugbewertungen
- Reparaturbestätigungen / Rechnungsprüfungen
- Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder Hochwertige Oldtimer
- Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen / -gaben)
werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Alle Beträge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stand 01.06.2022